Markt- stammdaten- register

Endlich - nach endlosen terminlichen Verschiebungen ist es online, das Marktstammdatenregister

Ein Wortungetüm, was verbirgt sich dahinter?

Eigentlich ganz einfach, es müssen alle, ausnahmslos alle PV Anlagen gemeldet, bzw. nachgemeldet werden, auch die die bereits (seit 2009) bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden sind und alle Bestandsanlagen die älter sind.

Bei der Meldung werden zusätzlich Daten abgefragt, neben der Leistung der Module auch die Leistung der Wechselrichter, sogar die Ausrichtung des Daches ist Thema. Wichtig ist dabei, dass die Daten korrekt sind, im Falle eines Verstoßes dagegen drohen Sanktionen bis zur Aussetzung der EEG Vergütung. Dies ist vor allem bei Anlagen wichtig, die im Lauf der Zeit durch Reparaturen oder Modultausch geändert wurden.

Wir haben im ÖKO-HAUS dafür eine „Hotline“ eingerichtet und helfen Ihnen gegen eine Pauschalgebühr bei der Meldung.

In der Regel werden Sie schriftlich durch ihren Netzbetreiber zur Meldung aufgefordert, dabei sollte das bestehende Anlagendatenblatt als Grundlage dienen.

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite.

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