MaStR – Stichtag 31.12.2019

Registrierung Marktstammdatenregister

wie wir Sie bereits in unserem Beitrag zum Markstammdatenregister informiert haben und Sie sicherlich aus den Medien bereits erfahren haben, ist jeder Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen  und Batteriespeicher gesetzlich verpflichtet, seine Anlage im Marktstammdatenregister zu melden.

Es gilt eine zusätzliche Frist für Batteriespeicher nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz).
Damit es zu keinen Verringerungen der Zahlungsansprüche nach dem EEG kommt, muss der Stromspeicher bis zum 31.12.2019 registriert werden.

Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf der Webseite vom Marktstammdatenregister über folgenden Link (mit Videoanleitungen) Anleitung MaStR.

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